Wie funktioniert die Rückerstattung des Semestertickets?

  1. Ich überprüfe, ob ich einen der „Rückerstattungstatbestände“ erfülle.
  2. Ich hole mir im AStA-Büro einen Rückerstattungsantrag ab oder lade ihn von der Website herunter.
  3. Ich kreuze den für meinen Fall passenden Rückerstattungsgrund an und fülle den Antrag vollständig aus.
  4. Ich informiere eine Mitarbeiter*in des Studierendensekretariats, dass ich die Rückerstattung beantragen will und lasse den Datenbankeintrag ändern. Anschließend entwerte ich am Automaten meine Chipkarte, so dass kein RMV/NVV-Aufdruck mehr auf dem weißen Streifen ist. Ab dann gilt aber die Chipkarte nicht mehr als Semesterticket.
  5. Ich gebe den Antrag mit allen für meinen Rückerstattungsgrund benötigten Nachweisen oder Bescheinigungen im AStA-Büro ab.
  6. Wenn ich mir nicht sicher bin, einen der Gründe für die Rückerstattung des Semestertickets zu erfüllen, kann ich vor dem Schritt, die Chipkarte entwerten zu lassen, erst im AStA-Büro den Antrag stellen.
  7. Ich zeige innerhalb der Frist (siehe Antragsformular) für das jeweilige Semester die entwertete Chipkarte (im ORIGINAL) im AStA-Büro vor.
  8. Der AStA überweist die entrichteten Beiträge auf das angegebene Konto.

Das geht alles auch über eine Vertrauensperson, sofern ich den Antrag selbst unterschrieben habe.
Das Einreichen des Antrags und der Bescheinigungen ist per Post möglich, nicht aber das Vorzeigen der Chipkarte!