Ab wann ist das Semesterticket gültig?

Das Ticket ist gültig, sobald der Aufdruck auf der Chipkarte ist. Diesen bekomme ich sobald ich zurückgemeldet bin im Studierendensekretariat. Der Zeitraum der Gültigkeit erstreckt sich für ein Semester jeweils vom 01.03. bis zum 30.09. (im Sommersemester) oder vom 01.09. bis zum 31.03. (im Wintersemester) eines jeden Jahres. Für neue Studierende heißt das: Ihr könnt schon einen Monat vor Semesterbeginn mit dem Ticket fahren.

Wie lange ist das Semesterticket gültig?

Das Ticket ist erst dann nicht mehr gültig, wenn das Datum des Aufdrucks abgelaufen ist, oder (bei Rückerstattung oder Exmatrikulation) der Aufdruck gelöscht wurde.

Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

Der Semesterbeitrag beträgt:
292,29 € für die Erst-Einschreibung zum Sommersemester 2019
277,29 € für die Rückmeldung zum Sommersemester 2019.

Was ist im Semesterbeitrag erhalten?

131,09 € Semesterticket: RMV 123,39 €, NVV 7,70 €
8,00 € Semesterbeitrag für die Studierendenschaft
83,70 € Semesterbeitrag für das Studentenwerk
50,00 € Verwaltungskostenbeitrag
1,50 € Theater-Semesterticket
1,00 € Fahrradleihsystem
2,00 € Freibadticket
15,00 € Pfand (einmalig bei Erst-Einschreibung) für den Chipkarten-Ausweis

Wie teuer ist das Semesterticket?

Das Semesterticket kostet für das Sommersemester 2019 131,09 € (RMV = 123,39 €, NVV = 7,70 €, ) und ist im Semesterbeitrag enthalten.

Im Vergleich dazu kosten vier Einzelfahrten von Gießen nach Frankfurt und zurück (2. Klasse Regionalexpress) derzeit 128 €, oder vier Hessentickets für jeweils einen Tag 144 Euro (Stand: Januar 2019).

In welchem Gebiet ist das Semesterticket gültig?

Das Ticket ist im gesamten Verbundgebiet des RMV und des NVV sowie zusätzlich im Übergangstarifgebiet (ÜT) des RMV in den VRN (wenn sich der Vermerk „inkl. RMV-VRN ÜT“ im Aufdruck auf der Chipkarte befindet) gültig.

Ist das Semesterticket auch für IC-/EC-Züge gültig?

Nein, leider nicht. Das Verkehrsreferat hatte im Mai 2014 bei der DB Fernverkehr AG, die in diesem Falle der Verhandlungspartner wäre, angefragt. Die Deutsche Bahn möchte aber nicht mit dem AStA Gießen verhandeln, weshalb das Ticket in absehbarer Zeit auch leider nicht kommen wird – wir können die Deutsche Bahn schlecht zu irgendwelchen Verhandlungen zwingen. Mehr Informationen finden sich hier.

Wie kann ich mir die Semesterticketbeiträge rückerstatten lassen?

Auf diesem Link findest du eine Rückerstattungs-Anleitung

Wann trifft das Geld für die Rückerstattung auf meinem Konto ein?

Sobald die Antragsfrist ausgelaufen ist beginnen wir mit den Überweisungen, diese erfolgen in der Regel am Ende des jeweiligen Monats.

Ich möchte Rückerstattung beantragen, kann aber nicht ins AStA-Büro kommen. Was muss ich tun?

Alle Dokumente, die vorgelegt werden müssen, können per Post eingereicht werden, aber die entwertete Chipkarte muss im Original im AStA-Büro vorgezeigt werden (NICHT per Post). Das können auch andere Personen für mich erledigen.

Ich fahre Richtung Mannheim oder Heidelberg – Wie ist das mit dem Ticket?

Das Semesterticket gilt seit dem Sommersemester 2011 im Übergangstarif des VRN, also bis nach Lampertheim und Lützelsachsen. Das heißt, dass zwischen diesen Bahnhöfen und Mannheim/Heidelberg oder noch südlicher ein Ticket gekauft werden muss! Eine „normale“ Einzelfahrkarte erhaltet Ihr leider nur an der Bahnhöfen innerhalb des VRN-Tarifgebietes, d.h. z.B. in Biblis, Bensheim, Lampertheim oder Lützelsachsen. Jedoch ist es nun möglich, per Handy-Ticket eine Fahrkarte zu kaufen, ohne Fahrtzeit zu verschwenden. Dafür benötigt Ihr ein Java- sowie GPRS-fähiges Handy und könnt euch nach erstmaliger (Gratis-)Registrierung per GPRS-Verbindung und Lastschriftverfahren eine Einzelfahrkarte kaufen. So kostet ein Ticket zwischen Lampertheim und Mannheim beispielsweise 3,50€ + GPRS-Internetverbindung sofern Ihr keine Internet-Flatrate für das Handy habt. Mehr Informationen findet Ihr auf dieser Homepage.

Wie ist die Verbindung nach Siegen?

Ab Dillbrecht bis Siegen müsst ihr ein Ticket kaufen, das nach Angaben der VWGS, 5,20€ pro Fahrt kostet.

Kann ich Anschlussfahrkarten in andere Tarifgebiete erwerben?

Das geht leider nur, wenn ich in das Tarifgebiet des VAB möchte oder von dort aus losfahre. Es ist möglich, die regulären Zeitkartenangebote des VAB Tarifs bis zur RMV Grenze zu kaufen und dann mit dem RMV Semesterticket weiterzufahren. Meldet sich der Fahrgast im Einzelfall aktiv bei den Zugbegleitern der DB im Zug noch vor dem letzten Halt im Geltungsbereich des Semestertickets und informiert darüber, dass eine „Anschlussfahrkarte“ benötigt wird, erhält er eine Fahrkarte ab dem letzten Bahnhof im RMV (Großkrotzenburg bzw. Babenhausen). Auf den Zügen der Kahlgrundbahn befinden sich im Fahrzeug Fahrkartenautomaten, die dann ab dem Bahnhof Großkrotzenburg den Kauf der Fahrkarte bis zum endgültigen Ziel erlauben.

Ein Verkauf der fraglichen Einzelfahrkarten von Babenhausen oder Großkrotzenburg bis zu Zielen im VAB an Verkaufsstellen von RMV oder DB AG ist leider nicht möglich.

Gibt es eine Möglichkeit, auch außerhalb des Gültigkeitgebietes vom Semesterticket günstiger mit der Bahn zu fahren?

Zur Zeit bieten zum Beispiel der RNN (Rheinhessen und Richtung Idar-Oberstein) und VRN (Richtung Kaiserslautern/Heidelberg/Würzburg) sogenannte Anschluss-Semestertickets an, mit denen ihr dann zu einem Festpreis soviel in deren Tarifgebieten fahren könnt wie ihr wollt:

http://www.vrn.de/vrn/tickets/zeitkarten/studenten/vrn-anschluss-semester-ticket/index.html

http://www.rnn.info/fahrkarten/fahrkartensortiment/sonstige-fahrkarten/rnn-anschluss-semesterticket/

Wie funktioniert die Verspätungsregelung?

Wenn ein Zug mehr als 20 Minuten erwartete oder tatsächliche Verspätung hat bin ich berechtigt, einen höherwertigen Zug (IC/EC oder ICE) zu nutzen, um an das Fahrziel, das von der Verspätung betroffen ist, zu erreichen. Bei dieser Fahrt müssen Start- und Zielbahnhof allerdings trotzdem im Gültigkeitsbereich meines Semestertickets liegen, für Anschlussfahrten gilt die Regelung nicht!

Was mache ich bei Abhandenkommen oder Zerstörung/Beschädigung der Chipkarte?

Ich muss eine neue Chipkarte im Studierendensekretariat beantragen. Derzeit betragen die Kosten für eine neue Chipkarte leider rund 50 Euro (35 € Verwaltungskosten und 15 € Pfand).

Für normale Bahnfahrkarten gilt, dass man Kinder von 6-14 Jahren mitnehmen darf. Darf ich das auch mit meinem Semesterticket?

Die Mitnahmeregelung gilt für das Semesterticket an der Uni Gießen leider nicht, Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr fahren natürlich trotzdem umsonst, auch ohne Ticket und Begleitung.