Das Wichtigste zuerst

  • Fristen zur Antragstellung:
    • Regulär: bis 07. November 2025
    • Krankheit (nur Antrag 2): bis 08. Mai 2026
  • Ticket nur digital: Bitte nicht aktivieren und nicht über den Link im Portal einloggen, wenn du eine Rückerstattung beantragen möchtest. Die Aktivierung startet automatisch, sobald du das Portal über den Link aufrufst (nach persönlicher Rückmeldung fürs neue Semester). Eine Erstattung ist nach Aktivierung in der Regel nicht mehr möglich.
  • Gültigkeitszeiträume:
    • Wintersemester 01.10.–31.03.
    • Sommersemester 01.04.–30.09.

Hinweis: Wird dein Antrag genehmigt, löscht der AStA dein Deutschlandsemesterticket bis 31.03.2026 im System. Dein Online-Ticket ist dann für das gesamte Semester ungültig – eine Reaktivierung ist nicht möglich.

Wer kann bis 07.11.2025 eine Rückerstattung beantragen?

  • Schwerbehinderte Studierende
  • Praktikum im Ausland (mind. 3 Monate, studienbedingt)
  • Auslandsstudium (mind. 3 Monate, studienbedingt)
  • Urlaubssemester
  • Doppelimmatrikulation an zwei Hochschulen mit Semesterticketpflicht
  • Promotion im Ausland (mind. 3 Monate, studienbedingt)
  • Abschlussprüfung im Ausland (mind. 3 Monate, keine Präsenzpflicht)
  • Landesticket Hessen im Papierformat (mit Mindestgültigkeit im Semester)

Details zu erforderlichen Nachweisen und der korrekten Antragstellung findest du in den Informationsblättern unter „Downloads“ → „Semesterticket“.

Wer kann bis 08.05.2026 eine Rückerstattung beantragen? (nur Antrag 2)

  • Krankheitsbedingte Einschränkungen (Attest 1)
  • Chronische Erkrankung (Attest 2)

Details zu erforderlichen Nachweisen und der korrekten Antragstellung findest du in den Informationsblättern unter „Downloads“ → „Semesterticket“.

 

So stellst du den Antrag

  1. Unterlagen vorbereiten: Sammle alle erforderlichen Nachweise entsprechend deines Rückerstattungsgrunds
  2. Antrag per E-Mail einreichen: Sende Antrag und Belege in einer einzigen PDF-Datei an buero@asta-giessen.de. (Bitte keine anderen Dateiformate verwenden.)
  3. Frühzeitig einreichen: Reiche deinen Antrag so früh wie möglich ein

Wichtig: Sobald dein Antrag beim AStA eingeht und genehmigt wird, verlierst du die Berechtigung zur Nutzung des Deutschlandsemestertickets. Ein bereits vorhandener QR-Code wird ungültig.

Praktische Hinweise

  • Ticket nicht aktivieren: Wenn du eine Rückerstattung beantragst, nicht einloggen und nicht abrufen!
  • Tipp zur Nutzung: Lade das Ticket zu Semesterbeginn einmalig in deine Wallet-App, um spätere versehentliche Aktivierungen fürs neue Semester zu vermeiden
  • Chipkarte: Eine Vorlage der JLU-Chipkarte ist nicht mehr erforderlich – sie gilt generell nicht als Fahrkarte

Rechtlicher Hinweis

Falsche Angaben oder eine Exmatrikulation im laufenden Semester können zur Rückforderung bereits erstatteter Beträge durch den AStA führen.