Offener Brief: Chancengleichheit hinsichtlich des 1. Staatsexamens im Lehramt

Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Dr. Alexander Lorz,

sehr geehrter Herr Präsident der Lehrkräfteakademie Andreas Lenz,

da im Frühjahr 2020 sowie im Frühjahr 2021 die mündlichen Prüfungen in Hessen aufgrund der globalen Pandemie ausgefallen sind und die Umstände sich seitdem für Studierende nicht verbessert haben, fordern wir im Rahmen der Chancengleichheit für den Examensdurchgang Herbst 2021:

1. Die Möglichkeit der Wahl zwischen

a. Prüfungsteilnahme oder

b. Hochrechnung der Noten der jeweiligen Fächer

(wie im Frühjahr 2020 & 2021)

2. Die Anwendung der Freiversuchsregelung auf die Examensprüfungen

(Möglichkeit der zeitnahen Wiederholung der schriftlichen und mündlichen Examensprüfungen mit Option zur Notenverbesserung)

Die herausfordernde Situation für Studierende in der Coronakrise wird leider kaum beachtet und eine öffentliche Diskussion findet hierzu – im Gegensatz zu der über die Situation an Schulen – fast gar nicht statt. Dabei geht es hier um die jungen Menschen, die zukünftig wichtige Funktionen in unserer Gesellschaft erfüllen sollen.

Wie wird der für Lehramtsstudierende in den zurückliegenden 18 Monaten äußerst schwierigen Lage, speziell im Hinblick auf die anstehenden Prüfungen des Ersten Staatsexamens, Rechnung getragen? Man findet hierzu keine verbindlichen Aussagen der für die Durchführung der Ersten Staatsprüfungen zuständigen Hessischen Lehrkräfteakademie, außer, dass aufgrund der Situation in Bezug auf Covid-19 mit Problemen bei der Durchführung der Prüfungen gerechnet werden muss und die Studierenden sich regelmäßig online und täglich in ihrem E-Mail-Postfach über mögliche Änderungen informieren sollen. *1) Diese Planungsunsicherheit stellt aber kurz vor Beginn der ersten Prüfungstermine und bei den aktuell stark ansteigenden Corona-Fallzahlen eine zusätzliche Belastung der zu Prüfenden dar.

In den letzten drei Semestern vor Studienabschluss hatten die Studierenden keinerlei Präsenzveranstaltungen; weder Vorlesungen oder Seminare, noch Praktika oder Sprechstunden bei Lehrenden konnten in persönlicher Anwesenheit stattfinden. Zu der insgesamt durch die Corona-Pandemie ausgelösten Stresssituation kam für Studierende eine zusätzliche extreme Härte durch die langandauernde ausschließlich digitalisierte Lehre und die weitgehende Isolation hinzu. Viele kamen zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten und mussten nicht nur auf ihr studentisches Umfeld (Dozent*innen, Kommiliton*innen, Lerngruppen, Bibliotheken, Mensen, etc.) verzichten, sondern teilweise auch ihre Wohnungen am Universitätsstandort aufgeben. Zusätzlich erschwerend kam hinzu, dass sich der Kontakt zu Dozent*innen äußert schwierig gestaltet. Themenabsprachen jeglicher Art und digitale Sprechstunden können nur nach langer Wartezeit stattfinden. Eine adäquate Vorbereitung auf das Staatsexamen erscheint unter diesen Bedingungen auch bei bestem Bemühen mehr als schwierig.

In den vergangenen Prüfungsterminen SoSe 2020 und SoSe 2021 wurden die mündlichen Prüfungen des Ersten Staatsexamens für Lehramtsstudierende abgesagt und anhand bereits erbrachter Leistungen hochgerechnet. Im Frühjahrs-Prüfungstermin wurde das Aussetzen der mündlichen Prüfungen, die im Mai stattgefunden hätten, Ende Februar 2021 bekanntgegeben. Zu diesem Zeitpunkt lag die 7-Tages-Inzidenz im Vergleich zu den aktuellen Werten sehr niedrig. *2) Die rechtzeitige Ankündigung war dennoch eine deutliche Erleichterung im Hinblick auf die Prüfungsvorbereitung unter erschwerten Bedingungen, da der Fokus ganz auf den schriftlichen Prüfungsteil gelegt werden konnte. Allerdings waren auch hier die Belastungen durch die ständig wechselnden Corona-Regeln, die drohenden Quarantäne-Risiken und die Unmöglichkeit von zeitnahen Wiederholungsprüfungen unbefriedigend. Die Gefahr einer Erkrankung oder Quarantäne zum Prüfungstermin besteht gerade hinsichtlich der Delta-Variante zurzeit wieder vermehrt, was zu einer Unmöglichkeit der Teilnahme an Prüfungen oder aber zu einer Teilnahme trotz Erkrankung führt, wodurch das Infektionsrisiko für alle an Prüfungen Beteiligten erhöht wird. Im Falle einer Nichtteilnahme können die Prüfungen laut aktueller Regelung erst im nächsten Durchgang wiederholt werden.

Weshalb nun, speziell auch vor dem Hintergrund des im Vergleich zum Vorjahr gemäß RKI um fünf Wochen früheren Anlaufens der vierten Corona-Welle *3), von der nun vor allem Jüngere betroffen sind, im Prüfungstermin Herbst 2021 keinerlei Entlastungen in Form von Freiversuchen, Wiederholungen mit Notenverbesserungsmöglichkeit oder Wahloptionen für Bewertungsalternativen anstelle der Prüfungen in Aussicht gestellt werden, ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn für das Wintersemester 2021/2022 mehr Präsenzveranstaltungen möglich sein sollten, die insbesondere für Studienanfänger*innen und auch für Studierende in der Abschlussphase in Absichtserklärungen in Aussicht gestellt werden *4), so hat das auf die Kandidat*innen des jetzigen Staatsexamens nach drei kompletten Ausnahmesemestern keinerlei positive Auswirkungen. Auch Verbesserungen durch die zum Semesterstart für jüngere Menschen und Studierende angelaufenen Impfkampagnen werden sich erst zeitverzögert auswirken. Auch vollständig Geimpfte können das Virus übertragen und sich weiterhin infizieren, wie die Situation in Israel zeigt. *5) Im Vergleich zu den drei Abschlussjahrgängen zuvor ist sogar eine deutliche Steigerung der Belastungssituation seit Frühjahr 2020 von Semester zu Semester zu konstatieren, der im Hinblick auf die Chancengleichheit Rechnung zu tragen ist.

In Anbetracht der kurz bevorstehenden Prüfungen wäre es wünschenswert, eine für die Betroffenen zufriedenstellende Regelung der Prüfungssituation durchzusetzen, die eine signifikante Ungleichbehandlung von Lehramtsstudierenden innerhalb Deutschlands (vgl. die Regelungen der Bayerischen Lehramtsprüfungsordnung *6) sowie hessenintern im Vergleich zu den vorangegangenen Prüfungskampagnen ausschließt. Eine Wiederherstellung der Prüfungsbedingungen entsprechend der Vor-Corona-Zeit in Hessen dürfte insoweit frühestens in Betracht gezogen werden, wenn sich die Bedingungen für die Examensvorbereitung an den Universitäten für die zu Prüfenden vorab (also mindestens ein komplettes Semester vor dem Examen) deutlich normalisiert haben. Ohne zunächst diese Voraussetzung zu schaffen, stellt es eine Erhöhung der Prüfungslast dar. „Die Sicherheit und Gesundheit von mehreren Tausend beteiligten Personen“ und „das Wohl aller betroffenen Menschen und die berufliche Zukunft der Kandidatinnen und Kandidaten“ sollten bei den Entscheidungen, wie in der Mitteilung des Präsidenten der Hessischen Lehrkräfteakademie zur Absage der mündlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfungen in Hessen vom 22.02.2021 ausgeführt, im Mittelpunkt der gemeinsamen Überlegungen stehen.

Planungssicherheit und Chancengleichheit sollten durch angepasste Prüfungsbedingungen, konkrete Nachteilsausgleichsregelungen und Freiversuchs- und Wiederholungsregelungen für die von drei Digitalsemestern betroffenen Studierenden in der aktuellen Examensphase unverzüglich hergestellt werden.

Am 01.09.2021 wurde hinsichtlich ebendieses Anliegens eine Petition veranlasst. Innerhalb weniger Stunden wurde jene bereits von über 1300 Menschen – Mittlerweile sind es über 3400 Menschen -, die diese Forderungen unterstützen, unterzeichnet. Unter https://www.change.org/examen2021 können Sie die Entwicklung dieser verfolgen. Die Studierenden aller hessischen Universitäten sind gleichermaßen betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

AStA der Justus-Liebig-Universität Gießen

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