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Sportzubehör an den Wohnheimen im Eichendorffring und der Grünberger Straße

An alle Bewohner*innen der Wohnheime an der Grünberger Straße und Eichendorffring: Der Semesterbeginn rückt immer näher und viele Bewohner*innen kehren wieder zurück nach Gießen. An der Grünberger Straße gibt es einen großen Fußballplatz, der sehr gerne von den Bewohner*innen genutzt werden möchte. Leider war der Platz sehr ungepflegt, die Netze waren zerstört und es gab keine Fußbälle. Das hat sich jetzt verändert: Der Platz wurde frisch gemäht, die Netze wurden erneuert und ganz neue Fußbälle sind beim Wohnheimberater abholbereit. Für das Fußballspielen müssen die Bewohner*innen nicht mehr bis zum Kugelberg laufen. Der eigene Platz steht jetzt zur Verfügung und kann uneingeschränkt genutzt werden. Am Eichendorffring stehen Fußbälle und Basketbälle ab sofort zur Verfügung und können beim Wohnheimberater abholt werden. Achtet bitte darauf, dass die Bälle wieder zurückgegeben werden, damit die anderen Bewohner*innen ebenfalls davon profitieren können. Neue Kompressoren für das Aufpumpen der Bälle stehen ebenfalls ab sofort zur Verfügung. Bei weiteren Fragen könnt ihr euch gerne beim Referat für Wohnen und Soziales melden. hier weiterlesen

Neu an der JLU? Alle wichtigen Infos findest du im aktuellen Chaosratgeber

Du bist neu an der JLU und in Gießen? Sich in einer neuen Stadt und Uni zurechtzufinden, ist auch unter normalen Umständen schon schwer genug. Doch die diesjährigen Erstis erwarten in diesem Wintersemester neben den üblichen großen und kleinen Hindernissen beim Studienstart wegen Corona noch weitaus mehr Herausforderungen als sonst. So wird Euer erstes Semester an der JLU geprägt sein von Online-Vorlesungen und Klausuren, die Ihr wahrscheinlich in Sporthallen und mit Maske über dem Gesicht schreiben werdet. Doch lasst Euch davon nicht unterkriegen! hier weiterlesen

Freiversuchsregelung beschlossen!

Auf die Initiative der Studierenden im Senat wurde dort gestern eine umfassende Freiversuchsregelung für alle Prüfungen unter Aufsicht beschlossen. Diese Regelung betrifft also sowohl Klausuren, als auch mündliche Prüfungen. Für diese Prüfungen in der Verantwortung der JLU wird jeweils einmalig ein nach dem 12. März 2020 nicht bestandener Versuch als Freiversuch gewertet und nicht auf die Anzahl möglicher Prüfungsversuche angerechnet. Das ganze gilt allerdings nicht für bundes- oder landesrechtliche Regelungen für Staatsprüfungen. Alle weiteren Infos findet ihr hier. hier weiterlesen